Stand: 3. Oktober 2026, Deutschland. Alle Kurse, Kauf- und Verkaufszeitpunkte sind frei gewählte Rechenannahmen. Es geht um Investmentanteile im Privatvermögen; für Altbestände und Sonderfälle gelten weitere Regeln.
Was FIFO beim ETF-Verkauf bedeutet
Bei einem Sparplan kaufst du denselben ETF zu verschiedenen Zeitpunkten und Kursen. Für einen Teilverkauf muss feststehen, welche Anschaffungskosten den verkauften Anteilen zugeordnet werden. § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG unterstellt bei vertretbaren Wertpapieren in Sammelverwahrung, dass die zuerst angeschafften Papiere zuerst veräußert werden. § 19 Absatz 1 InvStG verweist für die Gewinnermittlung bei privat gehaltenen Investmentanteilen auf § 20 Absatz 4 EStG. Daher ist FIFO für den hier beschriebenen ETF-Verkauf relevant.
Das ist eine steuerliche Zuordnungsregel. Sie sagt nicht, dass du wirtschaftlich andere ETF-Anteile besitzt oder dass der Kursgewinn durch den Verkauf erst entsteht. Sie entscheidet, welcher Teil deiner bisherigen Anschaffungskosten bei diesem Verkauf in die Gewinnrechnung eingeht. Besonders sichtbar wird das, wenn frühe Sparplankäufe deutlich günstiger waren als spätere.
Das Beispiel: Zwölf Anteile verkaufen
Du hast denselben ETF mit derselben Kennung in einem Depot zweimal gekauft: zuerst zehn Anteile zu je 100 Euro, später zehn weitere zu je 150 Euro. Nun verkaufst du zwölf Anteile für je 200 Euro. Im Beispiel gibt es keine Kauf- oder Verkaufsgebühren und keine zuvor angesetzten Vorabpauschalen.

Der Verkaufserlös beträgt 12 × 200 = 2.400 Euro. Nach FIFO gehören zu den verkauften Anteilen die Anschaffungskosten von zehn frühen Anteilen (10 × 100 = 1.000 Euro) und zwei späteren Anteilen (2 × 150 = 300 Euro). Zusammen sind das 1.300 Euro Anschaffungskosten. Der vereinfachte Veräußerungsgewinn beträgt damit 2.400 − 1.300 = 1.100 Euro.
Der Durchschnittspreis über alle 20 Anteile wäre 125 Euro. Würdest du fälschlich zwölf Anteile mit 12 × 125 = 1.500 Euro Anschaffungskosten ansetzen, kämen nur 900 Euro Gewinn heraus. Die Differenz von 200 Euro zeigt, warum eine Durchschnittsrechnung bei diesem Teilverkauf danebenliegt. Verkaufst du später die übrigen acht Anteile, bleiben deren tatsächliche Anschaffungskosten aus dem zweiten Kauf zugeordnet. Für eine saubere Dokumentation hilft ein Kaufprotokoll; unser Leitfaden zum Depot-Tracking mit Excel zeigt die benötigten Spalten.
1.100 Euro Gewinn sind nicht 1.100 Euro Steuerbasis
Die FIFO-Rechnung ist nur der Anfang. Nach § 19 Absatz 1 InvStG wird der Veräußerungsgewinn um während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen vermindert. Im Modell wurden solche Beträge ausdrücklich mit null angenommen. Gibt es sie tatsächlich, muss die Bank sie berücksichtigen. Transaktionskosten und andere steuerliche Besonderheiten können die Rechnung ebenfalls verändern.
Hinzu kommt die Teilfreistellung: Für einen Aktienfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sind bei Privatanlegern nach § 20 Absatz 1 InvStG 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Ein Aktienfonds muss nach § 2 Absatz 6 InvStG gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegen. Nur wenn der Beispiel-ETF diese Voraussetzung erfüllt und keine weiteren Anpassungen anfallen, blieben von 1.100 Euro Gewinn rechnerisch 770 Euro nach Teilfreistellung. Das ist noch keine individuelle Steuerzahlung.
Ob und in welcher Höhe tatsächlich Kapitalertragsteuer einbehalten wird, hängt unter anderem von Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und weiteren Erträgen ab. Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG beträgt derzeit 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung; er gilt insgesamt, nicht pro ETF-Verkauf. Wie du ihn auf Banken verteilst, erklärt unser Artikel zum Freistellungsauftrag bei mehreren Banken.
Wann die einfache Rechnung nicht reicht
Das Beispiel setzt Käufe ab 2018, denselben ETF, ein Depot, Euro-Kurse und keine Kapitalmaßnahmen voraus. Für vor 2018 erworbene Fondsanteile enthält § 56 InvStG Übergangsregeln. Auch ein Depotübertrag, fehlende Anschaffungsdaten, unterschiedliche Anteilklassen oder Währungen können eine eigene Prüfung nötig machen. Verlasse dich dann nicht auf eine selbst gebaute Durchschnittsformel, sondern prüfe die steuerliche Abrechnung und lass unklare Fälle fachlich klären.
FIFO ist auch kein Grund, einen ETF nur aus Steuergründen zu halten oder zu verkaufen. Eine Verkaufsentscheidung hängt von deinem Ziel, deiner Liquidität, deiner Risikotragfähigkeit und der gewünschten Portfolioaufteilung ab. Für die Grundstruktur findest du hier zwei Beispiele zum ETF-Portfolio mit einem oder zwei Fonds. Kurse können fallen; wer nur auf Steuern schaut, übersieht Markt- und Klumpenrisiken.
Vier Schritte vor einem Teilverkauf
- Kauflose notieren: Für denselben ETF Anzahl, Kaufdatum, Stückpreis und angefallene Kosten aus den Abrechnungen erfassen.
- FIFO durchrechnen: Die geplante Stückzahl vom ältesten Kauf an abziehen und den Restbestand dokumentieren.
- Steueranpassungen prüfen: Vorabpauschalen, Fondsstatus, Teilfreistellung, Freistellungsauftrag und mögliche Verlustverrechnung berücksichtigen.
- Broker-Abrechnung kontrollieren: Nach Ausführung Stückzahl, Erlös, Anschaffungskosten und Steuerabzug mit den Unterlagen vergleichen; bei Unklarheiten nachfragen.
Häufige Fragen
Kann ich beim Verkauf die zuletzt gekauften Anteile auswählen?
In der hier beschriebenen Sammelverwahrung bestimmt die gesetzliche FIFO-Zuordnung die Reihenfolge für den steuerlichen Teilverkauf. Eine bloße Auswahl in deiner eigenen Tabelle ändert diese Regel nicht.
Gilt FIFO auch, wenn ich alle Anteile verkaufe?
Die Reihenfolge ändert dann den insgesamt zugeordneten Kaufpreis nicht: Am Ende sind alle Anschaffungskosten einbezogen. Sie kann aber für mehrere Verkäufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten wichtig sein.
Sind 770 Euro im Beispiel meine Steuer?
Nein. Das ist nur der nach einer möglichen 30-Prozent-Teilfreistellung verbleibende Modellgewinn. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von deinen Daten und weiteren Regeln ab.
Fazit: Erst Kauflose, dann Verkaufszahl
Wenn du einen ETF-Sparplan teilweise verkaufen willst, beginne mit den einzelnen Käufen. Im Beispiel führen zwölf verkaufte Anteile zu 1.100 Euro vereinfachtem Gewinn, weil zehn alte und zwei neue Anteile angesetzt werden. Prüfe danach die Investmentsteuer-Regeln und deine Steuerunterlagen. So vermeidest du, dass ein bloßer Durchschnittspreis deine Liquiditäts- oder Steuerplanung verzerrt.
